Geschützter Arbeitsplatz
Geschützter Arbeitsplatz
Vertrauen | Unterstützung | Begleitung
"Geschützte Arbeit" - was ist das?
Die ARTEGRA Werkstätten gGmbH bietet Menschen mit Unterstützungsbedarf wertvolle Arbeits- und Ausbildungsplätze in unterschiedlichen Berufsfeldern.
Individuelle Förderung und das Erlernen der beruflichen Fertigkeiten unter Anleitung stehen in den Betrieben der ARTEGRA im Vordergrund.
Jugendliche und Erwachsene, die bisher am allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund eines Handicaps nicht Fuß fassen konnten und die Maßnahme des Oö. Chancengleichheitsgesetztes zugesprochen bekommen, können bei ARTEGRA in ein „geschütztes Dienstverhältnis“ aufgenommen werden.
Eine schnelle Zusammenfassung was wir anbieten, wie man bei uns starten kann und natürlich wie Sie uns erreichen finden Sie in diesem Folder hier.
Folder Geschützte Arbeit ARTEGRA
Folder Geschützte Arbeit ARTEGRA [1,1 MB]
Wer kann "geschütze Arbeit" in Anspruch nehmen?
Die Leistung "geschützte Arbeit" können Menschen mit Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen die,
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die Schulpflicht beendet haben
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nachweislich derzeit keiner anderen Maßnahme der beruflichen Integration außer der geschützten Arbeit nachgehen können
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deren Leistungsfähigkeit eine dauerhafte, produktive Mitarbeit ermöglicht, die der notwendigen Betriebsleistung entspricht
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die einen positiven Maßnahmenbescheid vom Land OÖ, Abteilung Soziales nach der Antragstellung auf der Bezirkshauptmannschaft erhalten haben.
Infos zur "Geschützten Arbeit" finden Sie auch auf der Homepage des Landes OÖ.
Die Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigungen sind im Rahmen der geschützten Arbeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert und erhalten für ihre Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt welches im Bereich einer Lehrlingsentschädigung liegt. Das Lohnschema ist vom Land OÖ festgelegt und steigt mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.
Die ARTEGRA bietet Arbeitsplätze in den Betrieben Wäscherei, Gärtnerei & Floristik und Grünraumpflege & Gartengestaltung in Altenfelden, Zeller Kaufhaus in Kleinzell, in der Produktion der Marke Verwerk sowie auch Arbeitsplätze in Partnerbetrieben im Rahmen der begleiteten Arbeitskräfteüberlassung.
Wir können dadurch ein breites Berufsfeld mit Anforderungen, die jenen am allgemeinen Arbeitsmarkt sehr nahekommen, anbieten. Durch eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten seitens ARTEGRA kombiniert mit der Eigenmotivation seitens unserer geschützten Mitarbeiter*innen ist persönliche und berufliche Weiterentwicklung bis hin zur erfolgreichen Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.
Der Weg zu meinem geschützten Arbeitplatz
Der Aufnahmeprozess in die geschützte Arbeit ist durch das Team der Sozialbegleiter*innen gestaltet.
1. Erstgespräch
Setzen Sie sich einfach mit einer der Sozialbegleitungen der ARTEGRA in Verbindung, um einen Termin für das Erstgespräch zu vereinbaren. In diesem Erstgespräch informieren wir Sie gerne über das Leistungsangebot der ARTEGRA Werkstätten, sowie über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für geschützte Arbeit. Die Sozialbegleitung leistet Hilfestellung bei den nötigen Anträgen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH), wie z.B. der Bedarfsmeldung.
Die Voraussetzung für die Maßnahme „Hilfe durch Geschütze Arbeit“ wird von der Bedarfskoordination der Bezirkshauptmannschaft geprüft.
2. Schnupperphase
Nach einem erfolgreichen Erstgespräch legen wir gemeinsam mit Ihnen einen Termin für Schnuppertage fest. Diese dienen zur Orientierung und zum Kennenlernen unserer Arbeitsbetriebe. Am Ende der Schnupperphase sprechen wir mit Ihnen gemeinsam über den Verlauf der Schnuppertage und die weitere Vorgehensweise.
3. Arbeitserprobung
Eine drei- bis maximal sechsmonatige Arbeitserprobung ist die Vorstufe zum tatsächlichen Dienstverhältnis. Diese dient der näheren Abklärung, ob Geschützte Arbeit bei ARTEGRA die geeignete Maßnahme für Sie ist.
Gegen Ende der Arbeitserprobung wird bei positivem Verlauf der Antrag auf Leistung bei der örtlichen BH gestellt und gemeinsam mit der Sozialbegleitung ein Termin bei der Bedarfskoordinator*in (= Assistenzkonferenz) vereinbart. Die BH stellt einen Maßnahmenbescheid für Sie aus.
4. Dienstverhältnis
Nach erfolgreicher Arbeitserprobung wird ein Dienstvertrag mit der ARTEGRA abgeschlossen und das unbefristete Dienstverhältnis beginnt. Das Einstiegsentgelt liegt im Bereich einer Lehrlingsentschädigung und steigert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.

Sozialbegleitung - arbeitsbegleitende Maßnahmen
Sozialbegleitung
Sozialbegleiter*innen der ARTEGRA unterstützen auf dem Weg in den Berufsalltag durch Angebote, die auf den Bedarf, den persönlichen Wunsch, das berufliche Ziel und die Fertigkeiten der einzelnen geschützten Mitarbeiter*innen abgestimmt sind.
Regelmäßige Gespräche, Arbeitsbegleitung und eine Vielzahl an sozialbegleiterischen Diensten sind wichtige Bestandteile unserer Arbeit.
Sozialbegleiterischer Dienste
- Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen (Lernen, Wohnen, Umgang mit Geld, private Lebensziele, …)
- Vermittlung von Beratungsdienstleistungen (Schuldnerberatung, Wohnberatung, psychosoziale Beratungsgespräche, …)
- Unterstützung im Zusammenhang mit therapeutischen Maßnahmen, Krisenintervention
- Unterstützung beim Erwerb sozialer Kompetenzen, Konfliktregelung, Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Erwachsenen-Vertretung
- Durchführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung und Weiterbildungsplanung
- Information über Kursangebote (Kreatives, EDV / Internet, Sport, Freizeitaktivitäten, Persönlichkeitsentwicklung,…)
- Organisation von gesellschaftlichen Veranstaltungen wie Kinobesuch, Kegelabend, Grillfest, Fußballspiel, … sowie eine gemeinsame Urlaubswoche
- Unterstützung beim Führerschein (Moped, Mopedauto, PKW, Stapler, …)
- Unterstützung bei der außerordentlichen Lehre in einem Betrieb der ARTEGRA unter gegebenen Voraussetzungen (z. B. Einzelhandel Lebensmittel, Floristik, Gartenbau, Koch/Köchin …), Anmeldung in der Berufsschule, Organisation der Lernunterstützung und Berufsschulvorbereitung bis hin zur Lehrabschlussprüfung
- Organisation von Praktika in Betrieben der ARTEGRA und in externen Betrieben am allgemeinen Arbeitsmarkt zur Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Fähigkeiten
- Exkursionen zum Kennenlernen verschiedener Unternehmen und Produktionsstätten – Einblicke in diverse Arbeits- und Lebenswelten
- Setzen von vorbereitenden Maßnahmen zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstraining, Information über offene Stellenangebote, …)
- Outplacement – Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Verkehrswege
- Hilfestellung hinsichtlich Orientierung beim Erreichen des Arbeitsplatzes
- Kennenlernen der Verkehrswege
- Prüfung und Abklärung der Fahrtmöglichkeiten
- Antrag auf Fahrtkostenersatz bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Unterweisungen
- Unterweisung und Einschulung zu Arbeitssicherheit, Hygiene und Brandschutz
- Fachliche Einschulung am Arbeitsplatz und in innerbetriebliche Abläufe
Begleitete Arbeitskräfteüberlassung
Integration in einem Betrieb am ersten Arbeitsmarkt.
Formulare, Anträge,... für geschützte Arbeit
Team Sozialbegleitung
Sozialbegleitung
Böhmerwaldstraße 21a
4121 Altenfelden
Tel: +43 7282 86681 DW: 852, 853 oder 854
E-Mail: sozialbegleitung@artegra.at