Arbeitskräfteüberlassung

Arbeitskräfteüberlassung

Begleitete Arbeitskräfteüberlassung

Im Bereich der begleitenden Arbeitskraftüberlassung arbeiten unsere geschützten Mitarbeiter*innen nicht in unseren eigenen Betrieben wie Gärtnerei, Wäscherei, Nahversorger,..., sondern in Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir sind hier auf ein hohes Maß an sozialem Verständnis regionaler Unternehmen, Institutionen und öffentlicher Einrichtungen angewiesen, die die Bereitschaft haben, Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung zu beschäftigen.

Durch das Team der Sozialbegleitung wird zwischen Unternehmen als Partnerbetrieb und den geschützten MitarbeiterInnen ein Vertrauensklima gefördert, damit diese bestmöglich in die neue Aufgabe hineinwachsen können. Im Idealfall können geschützten Mitarbeiter*innen nach einer gewissen Zeit in das Stammpersonal des Unternehmens übernommen werden.

Grundlagen der Zusammenarbeit

  • Zwischen Unternehmen und den geschützten Mitarbeiter*innen besteht kein Dienstverhältnis. Es handelt sich dabei um eine Arbeitskraftüberlassung (Leasing).
  • Sozialbegleiter*innen sind Ansprechpartner für die Unternehmen und sind auch regelmäßig nach Vereinbarung in den Unternehmen vor Ort.
  • Nach einer vereinbarten Probezeit wird zwischen Unternehmen und der ARTEGRA Werkstätten gGmbH eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Das Stundenausmaß der Arbeitskräfteüberlassung ist dabei zu vereinbaren.
  • Die Entlohnung der geschützten Mitarbeiter*innen erfolgt weiterhin durch die ARTEGRA Werkstätten gGmbH.
  • Die tatsächlich geleisteten Stunden im Partnerunternehmen werden mit dem in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Stundensatz an das Unternehmen verrechnet.
    Abwesenheiten wie Urlaub, Krankenstand,... oder auch Fahrtzeiten werden hierbei natürlich nicht verrechnet.

Arbeit als gesellschaftliche Teilhabe

Begleitete Arbeitskräfteüberlassung schafft gesellschaftliche Anerkennung und soziale Integration!

 

Geschützte Mitarbeiter*innen die im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung tätig sind, sollen möglichst gut in die betrieblichen Strukturen aber auch in die sozialen Strukturen des Betriebes integriert werden. Ziel ist, dass die geschützten Mitarbeiter*innen Teil des Partnerbetriebes sind und an den internen Abläufen teilhaben. (z.B.: gemeinsame Nutzung des Pausenraumes, Teilnahme an Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern, ...)

Eine Win-Win Situation

Für Partnerunternehmen...

  • Soziales Engagement verbessert öffentliches Image; stärkt Geschäftsbeziehungen
  • Fördert den Teamgeist und die Sozialkompetenzen des Teams; positives Betriebsklima
  • Zugang zu einem breiten Talentepool
  • Wertvolle und loyale Arbeitskräfte
  • Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung
  • Gewinnen von möglichen zukünftigen Mitarbeiter*innen, die Sie schon kennen

 

Für geschützte Mitarbeiter*innen...

  • Chance für echte Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • positiver Effekt für die Persönlichkeitsentwicklung
  • Qualifizierung und Erweiterung der Erfahrungen
  • Vorbereitung und Hinführung auf den Einstieg am allgemeinen Arbeitsmarkt

 

Beispielhafte Arbeiten und Tätigkeiten, die sich im Rahmen der begleiteten Arbeitskräfteüberlassung anbieten:

  • Gastronomie & Küche
  • Mitarbeit in Produktionsbereichen, Lagerarbeiten,...
  • Montage-, Sortier- und Verpackungsarbeiten
  • Facility-Tätigkeiten wie Müllentleerung & Kehrdienste
  • Regalbetreuung, Kassendiesnt, Feinkost,...
  • Schneeräumung
  • uvm.

 

Gemeinsam arbeiten, gemeinsam wachsen.

Team "begleitete Arbeitskräfteüberlassung"

Begleitete Arbeitskräfteüberlassung

Böhmerwaldstraße 21a
4121 Altenfelden

Tel: +43 7282 86681 DW: 852, 853 oder 854
E-Mail: sozialbegleitung@artegra.at

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