Arbeit als gesellschaftliche Teilhabe

Begleitete Arbeitskräfteüberlassung schafft gesellschaftliche Anerkennung und soziale Integration!

 

Geschützte Mitarbeiter*innen die im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung tätig sind, sollen möglichst gut in die betrieblichen Strukturen aber auch in die sozialen Strukturen des Betriebes integriert werden. Ziel ist, dass die geschützten Mitarbeiter*innen Teil des Partnerbetriebes sind und an den internen Abläufen teilhaben. (z.B.: gemeinsame Nutzung des Pausenraumes, Teilnahme an Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern, ...)

Eine Win-Win Situation

Für Partnerunternehmen...

  • Soziales Engagement verbessert öffentliches Image; stärkt Geschäftsbeziehungen
  • Fördert den Teamgeist und die Sozialkompetenzen des Teams; positives Betriebsklima
  • Zugang zu einem breiten Talentepool
  • Wertvolle und loyale Arbeitskräfte
  • Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung
  • Gewinnen von möglichen zukünftigen Mitarbeiter*innen, die Sie schon kennen

 

Für geschützte Mitarbeiter*innen...

  • Chance für echte Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • positiver Effekt für die Persönlichkeitsentwicklung
  • Qualifizierung und Erweiterung der Erfahrungen
  • Vorbereitung und Hinführung auf den Einstieg am allgemeinen Arbeitsmarkt

 

Beispielhafte Arbeiten und Tätigkeiten, die sich im Rahmen der begleiteten Arbeitskräfteüberlassung anbieten:

  • Gastronomie & Küche
  • Mitarbeit in Produktionsbereichen, Lagerarbeiten,...
  • Montage-, Sortier- und Verpackungsarbeiten
  • Facility-Tätigkeiten wie Müllentleerung & Kehrdienste
  • Regalbetreuung, Kassendiesnt, Feinkost,...
  • Schneeräumung
  • uvm.

 

Gemeinsam arbeiten, gemeinsam wachsen.