Begleitete Arbeitskräfteüberlassung

Betreute und begleitende Arbeitskraftüberlassung

Im Bereich der begleitenden Arbeitskraftüberlassung arbeiten unsere geschützten MitarbeiterInnen nicht in unseren eigenen Betrieben wie Gärtnerei, Wäscherei, Nahversorger,..., sondern in Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir sind hier auf ein hohes Maß an sozialem Verständnis regionaler Unternehmen, Institutionen und öffentlicher Einrichtungen angewiesen, die die Bereitschaft haben, Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung zu beschäftigen.

Durch das Team der Sozialbegleitung wird zwischen Unternehmen als Partnerbetrieb und den geschützten MitarbeiterInnen ein Vertrauensklima gefördert, damit diese bestmöglich in die neue Aufgabe hineinwachsen können.

Grundlagen der Zusammenarbeit

  • Zwischen Unternehmen und den geschützten MitarbeiterInnen besteht kein Dienstverhältnis. Es handelt sich dabei um eine klassische Arbeitskraftüberlassung (Leasing).
  • SozialbegleiterInnen sind Ansprechpartner für die Unternehmen und sind auch fallweise in den Unternehmen vor Ort.
  • Nach einer vereinbarten Probezeit wird zwischen Unternehmen und der ARTEGRA Werkstätten gGmbH eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Das Stundenausmaß der Arbeitskräfteüberlassung ist dabei zu vereinbaren.
  • Die Entlohnung der geschützten MitarbeiterInnen erfolgt weiterhin durch die ARTEGRA Werkstätten gGmbH.
  • Die tatsächlich geleisteten Stunden im Partnerunternehmen werden mit dem in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Stundensatz an das Unternehmen verrechnet.

Arbeit als gesellschaftliche Teilhabe

Begleitete Arbeitskräfteüberlassung schafft gesellschaftliche Anerkennung und soziale Integration!

 

Geschützte MitarbeiterInnen die im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung tätig sind, sollen möglichst gut in die betrieblichen Strukturen aber auch in die sozialen Strukturen des Betriebes integriert werden. Ziel ist, dass die geschützten MitarbeiterInnen Teil des Partnerbetriebes sind und an den internen Abläufen teilhaben. (z.B.: gemeinsame Nutzung des Pausenraumes, Teilnahme an Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern, ...)

Eine Win-Win Situation

Für Partnerunternehmen...

... Abfedern von Personalengpässen

... Auftragsspitzen durch Arbeitskräfteüberlassung abarbeiten

... positive Wirkung auf das Betriebsklima

... soziales Engagement

 

Für geschützte MitarbeiterInnen...

... Chance für echte Teilhabe am Arbeitsmarkt

... und damit auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

... positiver Effekt für die Persönlichkeitsentwicklung

... Qualifizierung und Erweiterung der Erfahrungen

 

Beispielhafte Arbeiten und Tätigkeiten, die sich im Rahmen der begleiteten Arbeitskräfteüberlassung anbieten:

  • Gastronomie & Küche
  • Mitarbeit in Produktionsbereichen
  • Montage-, Sortier- und Verpackungsarbeiten
  • Müllentleerung & Kehrdienste
  • Regalbetreuung
  • Schneeräumung
  • uvm.

 

Wir verbinden Wirtschaftlichkeit mit Menschlichkeit.

Team "begleitete Arbeitskräfteüberlassung"

Begleitete Arbeitskräfteüberlassung

Böhmerwaldstraße 21a
4121 Altenfelden

Tel: +43 7282 86681 DW: 852, 853 oder 854
E-Mail: sozialbegleitung@artegra.at

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